Der Grundsatz der Renée Gundelach Unternehmensberatung ist es, dem Kunden eine ganzheitliche Beratung zu bieten, von der Planung und Entwicklung der Filmprojekte bis hin zur finanziellen, organisatorischen, personellen und technischen Umsetzung im Unternehmen des Kunden bis zur Endabrechnung und Vermarktung des Films.

Beratungsgebiete

Die Beratung bezieht sich auf alle Bereiche der Film- und Medienwirtschaft, insbesondere

  • Filmfinanzierung
  • filmwirtschaftliche Vertragsberatung
  • filmwirtschaftliche Aspekte bei urheber- und steuerrechtlichen Sachverhalten
  • Produktionsüberwachung von Filmen
  • Produktionsberatung
  • Herstellungsleitung
  • Kalkulation, Controlling, Erstellung von Kostenständen und Betreuung der Schlußabrechnung und Prüfungen der Filme
  • Coaching von Film-Produzenten
  • kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung in der BRD, der einzelnen Bundesländer, in der EU und durch den Europarat
  • Erstellung von filmwirtschaftlichen Gutachten
  • Seminare, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen
Beratung im Hinblick auf die wirtschaftlichen Aspekte des geplanten Filmprojekts
  • kulturelle und wirtschaftliche Filmförderungsmaßnahmen in der BRD
  • kulturelle und wirtschaftliche Filmförderungsmaßnahmen der einzelnen Bundesländer
  • Kombination der verschiedenen Förderungsmaßnahmen
  • Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte bei Abschluß der produktionsrelevanten Verträge
  • Finanzierung durch Rechte-Verkäufe
  • Finanzierung durch Merchandising, Sponsoring u.ä.
  • Bankenfinanzierung, Completion Bond
  • Finanzierung durch private Kapitalanleger, steuerliche Aspekte und Co-Produktionen
  • Bescheinigungen des Bundesamtes für Wirtschaft
  • Kalkulation und Finanzierungsplan des Films, insbesondere im Hinblick auf die Grundsätze sparsamer Wirtschaftsführung und der Eigenmittel des Produzenten
Beratungsleistungen im Hinblick auf deutsch-ausländische Co-Produktionen
  • Abschluß von ausländischen Co-Produktionsverträgen unter besonderer Berücksichtigung der 15, 16, 16a, 17, 17a FFG
  • Bescheinigungen des Bundesamtes für Wirtschaft ( 15 Abs. 2 oder 3, 16 oder 16a (filmisches Ursprungszeugnis))
Sonstige Finanzierung des Films durch ausländische Partner, Beteiligungen, Verkäufe unter besonderer Berücksichtigung der Kombination der bundesdeutschen Filmförderung
  • Filmförderung in der Europäischen Union durch Media plus
  • Filmförderung durch den Europarat: EURIMAGES
  • Filmförderung im Land des Co-Produktionspartners, hier z.B. Österreich, Schweiz, Dänemark, Frankreich etc.
  • Filmwirtschaftliche Beratung in bezug auf die jeweilige Filmförderung im Land des Co-Produzenten, z.B. Österreich, Schweiz, Dänemark, Frankreich etc. unter besonderer Berücksichtigung der Gesetze, Vorschriften und Richtlinien der Filmförderung der jeweiligen Länder.
Beratung des Produzenten bei Verhandlungen
  • mit TV-Sendern
  • mit Drehbuchautoren
  • mit Verlagen
  • mit Komponisten/Filmmusikern
  • mit Schauspielern
  • mit Filmschaffenden
  • mit Banken
    • wegen Bürgschaften
    • Vorfinanzierung Lizenzen
    • Kredit
Alle Beratungsleistungen werden ausschließlich in wirtschaftlicher Hinsicht unter ausdrücklichem Ausschluß jeglicher Rechtsberatung erbracht.